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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17 B PKH   

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https://dejure.org/2017,29740
LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17 B PKH (https://dejure.org/2017,29740)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2017 - L 9 KR 239/17 B PKH (https://dejure.org/2017,29740)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - L 9 KR 239/17 B PKH (https://dejure.org/2017,29740)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 5, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5, § 5 Abs 1 AURL
    (Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
    Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - Lückenlosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von Krankengeld; Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung; Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung; Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verordnung eines Arzneimittels außerhalb der Zulassung (sogenanntes Off-Label-Use)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17
    Bezugnahme auf Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2017, B 3 KR 22/15 R: Erweiterung der bislang in der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle zu § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V namentlich für diejenigen Fälle, in denen keine Zweifel an der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit im maßgeblichen Zeitraum vorliegen und keinerlei Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch ersichtlich sind.

    Dieser hat in einem Urteil vom 11. Mai 2017 (siehe Terminbericht vom 12. Mai 2017 auf der Internetseite des Bundessozialgerichts, B 3 KR 22/15 R) entschieden, dass die bislang in der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle zu § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V unter näher zu prüfenden Voraussetzungen zu erweitern seien, und zwar namentlich für diejenigen Fälle, in denen - wie vorliegend -, keine Zweifel an der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit im maßgeblichen Zeitraum vorliegen und keinerlei Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch ersichtlich sind.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17
    Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris, sowie BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17
    Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris, sowie BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17
    Im Hinblick auf die fehlende Aussicht auf Erfolg einer Klage oder eines Antrages im vorläufigen Rechtsschutzverfahren darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn die Klage bzw. der Antrag (bei summarischer Prüfung) völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05; LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 10. März 2006, L 1 B 1150/05 KR PKH, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 9 KR 504/14

    Krankengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17
    Bezugnahme auf L 9 KR 504/14 B ER:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 1 B 1150/05

    Mitwirkungspflicht des Versicherten bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - L 9 KR 239/17
    Im Hinblick auf die fehlende Aussicht auf Erfolg einer Klage oder eines Antrages im vorläufigen Rechtsschutzverfahren darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn die Klage bzw. der Antrag (bei summarischer Prüfung) völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05; LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 10. März 2006, L 1 B 1150/05 KR PKH, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - L 9 KR 334/18

    Voraussetzungen der Weiterbewilligung von Krankengeld

    Das schließt die Ärzte der stationären Einrichtungen ein (so bereits Beschluss des Senates vom 27. Juli 2017 - L 9 KR 239/17 B PKH -, Rn. 6, juris).

    Der Senat hat dies bereits für den Entlassungsbericht einer Klinik entschieden, der der Krankenkasse auf dem Postweg übersendet wird (Beschluss vom 27. Juli 2017 - L 9 KR 239/17 B PKH -, Rn. 6, juris).

    Für die Zeit, in dem die Rehabilitationsklinik von einer Übermittlung an die behandelnde Ärztin ausgehen konnte, mithin aus Sicht des Senates im Rahmen der üblichen Postlaufzeiten von 2 - 3 Tagen (dazu LSG Entscheidung des Senats vom 27. Juli 2017 - L 9 KR 239/17 B PKH -, Rn. 6, juris), lag damit eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vor.

  • SG Regensburg, 30.08.2017 - S 14 KR 618/15

    Bescheinigung im Entlassungsbericht einer Klinik reicht als AU-Bescheinigung aus

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Arzt einer stationären Einrichtung bei Entlassung von Versicherten aus einer Rehabilitationsbehandlung eine AU feststellen kann, auch wenn die Angabe eines Endzeitpunkts nicht bescheinigt ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 02.04.15, L 9 KR 504/14 B ER sowie vom 27.07.2017, L 9 KR 239/17 B PKH; LSG Sachsen-Anhalt NZS 2016, 391).
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